Nach § 316 HGB unterliegen die Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) einer Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Für Konzernabschlüsse und die Jahresabschlussprüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen besteht ebenfalls eine Prüfungspflicht.
Die 3 D GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat das von der Wirtschaftsprüferkammer überwachte Qualitätskontrollverfahren durchlaufen und ist damit gesetzlich berechtigt, Jahresabschlussprüfungen durchzuführen.
Die Einordnung in die Größenklassen mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft richtet sich nach den Schwellenwerten des § 267 HGB. Hier eine Übersicht:
Durch das BilRUG (Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz 2015) sind die Schwellenwerte des § 267 HGB angehoben worden. Hier die gültigen Größenklassen:
Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter | |
Kleinst KapG | bis T€ 350 | bis T€ 700 | bis 10 |
Kleine KapGes | >T€ 350 bis T€ 6.000 | > T€ 700 bis T€ 12.000 | bis 50 |
Mittelgroße KapG | >T€ 6.000 bis T€ 20.000 | > T€ 12.000 bis T€ 40.000 | bis 250 |
Große KapG | >T€ 20.000 | >T€ 40.000 | >250 |
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft ist prüfungspflichtig wenn zwei der drei Größenklassenmerkmale (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Mitarbeiter) an zwei Bilanzstichtagen überschritten werden. Dies gilt - unter bestimmten Voraussetzungen- auch für die GmbH & Co KG.
Für die Prüfung von Konzernabschlüssen und Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen gelten gesetzliche Besonderheiten, die wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch erläutern.
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