Wirtschaftsprüfer Berlin
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3D GmbH Wirtschaftsprüfung
3D GmbHWirtschaftsprüfung 

Jahresabschlussprüfung für mittelständische Unternehmen, Konzerne und kommunale Unternehmen - 3D GmbH

Mittelständische Unternehmen z. B.

  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, GmbH und Aktiengesellschaften
  • börsennotierte Unternehmen
  • kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe

sind gesetzlich verpflichtet, ihren nach HGB oder IFRS aufgestellten Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Nur der geprüfte und vom Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschluss kann rechtswirksam im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt werden. Ein Unterlassen der Prüfung ist ein Gesetzesverstoß mit gravierenden rechtlichen Folgen.

Die 3D GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat einen Prüfungsansatz entwickelt, der auf der Grundlage internationaler Prüfungsstandards und digital gestützter Prüfungsmethoden eine Prüfung ermöglicht, die die Betriebsabläufe in mittelständischen Unternehmen so wenig wie möglich beeinträchtigt. Wir prüfen die nach HGB oder IFRS aufgestellten Jahresabschlüsse von GmbHs und Aktiengesellschaften, kommunalen oder börsennotierten Unternehmen zu mittelstandsgerechten Honoraren. Wir verfügen über eine weitreichende Branchen-Expertise. Mit der von uns durchgeführten Prüfung erfüllen Sie gesetzliche Pflichten und erhalten zusätzlich eine fundierte betriebswirtschaftliche Analyse Ihres Unternehmens, die neben den Risiken, Optimierungspotentiale und Chancen identifiziert.

Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über die von der 3D GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführten Jahresabschlussprüfungen.

 

Warum dürfen nur Wirtschaftsprüfer Jahresabschlüsse prüfen?

Mittelständische Unternehmen und Konzerne unterliegen in Deutschland diversen gesetzlichen Prüfungspflichten. Prüfungen, wie zum Beispiel die Jahresabschlussprüfung, dürfen nur von Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden, um rechtswirksam zu sein. Eine mittelgroße Kapitalgesellschaft kann ohne einen von Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss, keine rechtswirksamen Ausschüttungen vornehmen - wird trotzdem ausgeschüttet kann das teuer werden.

 

Wirtschaftsprüfer erteilen im Rahmen ihres Auftrages im öffentlichen Interesse einen Bestätigungsvermerk, Testat, dass mit dem Berufssiegel versehen wird.

 

Wirtschaftsprüfer unterliegen der Berufsaufsicht durch die deutsche Wirtschaftsprüferkammer (WPK). Um Pflichtprüfungen durchzuführen, müssen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ein von der WPK überwachtes Qualitätskontrollverfahren durchlaufen. Die

3D GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Qualitätskontrollprüfung mehrfach erfolgreich durchlaufen und ist damit gesetzlich berechtigt Prüfungen, durchzuführen.

Auszug aus dem Berufsregister nach § 40 Abs. 3 WPO
Die 3 D GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nimmt am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer nach § 57a Absatz 6 Satz 7 WPO teil und ist damit berechtigt Jahresabschlussprüfungen und Pflichtprüfungen durchzuführen. Die 3 D GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr.2f WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.
Berufsregister WPK-3D.pdf
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Sachverständige für Unternehmensbewertung, Gerichtsgutachten

Ob Sie Ihr Unternehmen- oder Anteile verkaufen oder kaufen, eine Umwandlung in eine Personengesellschaft oder GmbH durchführen z.B. bei Unternehmensnachfolge.

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Als öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer sind wir gem § 2 Abs. 3 WPO berechtigt als Gerichtsgutachter und Sachverständiger für Unternehmensbewertung tätig zu werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.Gutachten-Unternehmen.de

Corinna Ahrendt, Wirtschaftsprüferin, Leipzig Dipl. Kffr. Corinna Ahrendt Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Geschäftsführerin 3D GmbH

Wir sind seit 2014 Partner der Gründerwoche

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