Die 3 D GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt Jahresabschlussprüfungen für kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe durch. Unsere Prüfungsberichte berücksichtigen die besonderen Informationsbedürfnisse der Aufsichtsgremien dieser Unternehmen. Durch landesrechtliche Vorgaben sind kommunale Unternehmen teilweise verpflichtet, ergänzend zur handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1 HGrG) durch den Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die 3 D Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verwendet für diese Prüfung anerkannte deutsche Prüfungsstandards (IDW). Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützen wir kommunale Unternehmen bei der Umsetzung der durch unsere Prüfung identifizierten Verbesserungspotenziale in der Unternehmensorganisation und den Unternehmensprozessen.
Die 3 D GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügt über eine von der Wirtschaftsprüferkammer ausgestellte,
bis zum 27.01.2021 befristete Teilnahmebescheinigung am System der Qualitätskontrolle des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer und ist damit gesetzlich berechtigt, Pflichtprüfungen und Jahresabschlussprüfungen im kommunalen Bereich durchzuführen.