Jahresabschlussprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schutz für die Stakeholder (Kapitalgeber, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter) des prüfungspflichtigen Unternehmens. Nach § 316 HGB ist der Jahresabschluss einer mittelgroßen oder großen Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen (Pflichtprüfung). Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für die GmbH & Co KG.
Gemäß § 319 HGB muss der Wirtschaftsprüfer, der eine Jahresabschlussprüfung als Pflichtprüfung durchführt über eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57 a der Wirtschaftsprüferordnung verfügen. Die 3 D GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist befugt, Pflichtprüfungen durchzuführen.
Der gemäß § 264 HGB vom Unternehmen erstellte Abschluss bestehend aus:
wird durch einen Wirtschaftsprüfer auf
Ziel der Prüfung ist die Beurteilung, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden und das geprüfte Unternehmen seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahresabschluss ordnungsgemäß darstellt. In die Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) ist die Prüfung der rechnungslegungsorientierten internen Kontrollsysteme (IKS) des Unternehmens und die Buchführung einzubeziehen.
Nach § 317 HGB ist der Lagebericht daraufhin zu prüfen, ob er im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Abschlussprüfers steht, und ob er insgesamt eine realistische Vorstellung von der Lage der Unternehmung erweckt. Zu prüfen ist auch, ob im Lagebericht die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützen wir das geprüfte Unternehmen bei der Umsetzung der durch unsere Prüfung identifizierten Verbesserungspotenziale in der Unternehmensorganisation und den Unternehmensprozessen.
Nach § 317 HGB ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung börsennotierter Gesellschaften zudem die Funktionsfähigkeit des nach § 91 II AktG zur Aufdeckung bestandsgefährdender Risiken einzurichtenden Risikomanagementsystem zu prüfen. Börsennotierter Gesellschaften haben ihren Jahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufzustellen.
Ihre Fragen zur Jahresabschlussprüfung beantworten wir gerne - sprechen Sie uns an!